Der Mietvertrag über ein Reisemobil kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der von Ihnen ausgewählten örtlichen Vermietungsstation (in der Folge „Vermieter“ genannt), die „RENT AND TRAVEL“-Kooperationspartner ist, zustande. Bei den „RENT AND TRAVEL“-Kooperationspartnern handelt es sich um eigenständige Unternehmen. Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Reisemobil zwischen Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.

§ 1 Geltungsbereich, Definitionen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des Reisemobiles an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.

2. Definitionen

Im Sinne dieser AGB sind:

Verbraucher: Natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen der Vermieter in Geschäftsbeziehungen tritt und die dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Mieter: Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer die bei den Vermietern Reisemobile anmieten.

Vermieter: Die örtliche deutsche Vermietungsstation, die „RENT AND TRAVEL“-Kooperationspartner ist, und bei der der Mieter ein Reisemobil anmietet.

Preisliste: Die bei Abschluss des Mietvertrages aktuell gültige Preisliste von „RENT AND TRAVEL“ für deutsche Kooperationspartner.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist ausschließlich die Anmietung eines Reisemobiles durch den Mieter beim Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten. Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf die vereinbarte Mietdauer befristete Recht das Reisemobil im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder Schriftform möglich. Die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache (§ 545 BGB) ist auch ohne eine Erklärung des der Verlängerung entgegenstehenden Willens ausgeschlossen. Der Vermieter erhält durch Abschluss des Mietvertrages gegen den Mieter insbesondere einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietzinses sowie auf Einhaltung aller sonstigen im Vertrag, unter Einbeziehung der AGB des Vermieters, geregelten Pflichten des Mieters. Bei dem Mietvertrag handelt es sich nicht um einen Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter gestaltet insbesondere seine Fahrten und Übernachtungen selbst. Die Erbringung von Reiseleistungen, insbesondere einer Gesamtheit von Reise-leistungen (Reise) ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine Anwendung.

§ 3 Berechtigte Fahrer, Vorlage von Dokumenten, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland und in Kriegsgebiete

1. Berechtigte Fahrer

Ein Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen (berechtigte Fahrer):

  • Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen: Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder B).
  • Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen: Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder C1).

Eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen kann vor Reservierung auf der Website www.rentandtravel.de eingesehen werden. Sofern ein Reisemobil von weiteren Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so kann dies grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich bis zur Fahrzeugübernahme vereinbart werden. Für jeden dieser weiteren Fahrer kann eine zusätzliche Gebühr anfallen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Fahrer das Reisemobil führen. Der Mieter hat die Namen und Adressen aller Personen zu dokumentieren, die das Reismobil während der Mietzeit führen, und dem Vermieter diese Daten auf dessen Verlangen hin bekannt zu geben.

2. Vorlage von Dokumenten

Der Mieter muss vor Übergabe des Reisemobiles eine zur Führung des Reisemobiles erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe des Reisemobiles an den Mieter.

Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente für sich und/oder einzelne angegebene Fahrer nicht vorlegen, so ist/sind der/diese angegebene(n) Fahrer auf Wunsch des Vermieters als Fahrer aus dem Mietvertrag zu streichen. Die Berechtigung dieser Fahrer entfällt mit ihrer Streichung aus dem Mietvertrag. Eine Streichung lässt den Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis unberührt. Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen Fahrer nicht vorlegen, so ist der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Kündigt der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den Mietvertrag außerordentlich fristlos, so sind Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es finden darüber hinaus die Regelungen zu einer vom Mieter zu vertretenden außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 7 Ziff. 2) Anwendung. Erfolgt die Übergabe des Reisemobiles aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus resultierenden Kosten zu tragen. Ändert sich die Adresse/der Sitz des Mieters zwischen Abschluss des Mietvertrages und vollständiger Abwicklung des Mietvertrages, so hat er dem Vermieter die neue Adresse unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

3. Nutzung des Reisemobiles

Das Reisemobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Reisemobil ist schonend und nach den für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln. Die Bedienungsanleitungen/Handbücher sind zu beachten. Der Mieter hat das Reisemobil während einer Abwesenheit ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungs-bestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Reisemobiles regelmäßig zu kontrollieren. Er wird insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck überwachen und falls notwendig korrigieren. Das Reisemobil darf insbesondere nicht benutzt werden:

  • zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrver-anstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
  • für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
  • zu sonstigen Zwecken, die zu einer übermäßigen Bean-spruchung des Reisemobiles führen,
  • zu Fahrschulübungen
  • zur gewerblichen Personenbeförderung,
  • zur Weitervermietung,
  • zum Verleih,
  • zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach
    dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind und
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich um Nichtraucherfahrzeuge.

4. Fahrten ins Ausland und in Krisen‐/Kriegsgebiete

Der Mieter/Fahrer hat sich über Verkehrsvorschriften und Gesetze der mit dem Reisemobil während der Mietzeit besuchten Länder sowie der Transitländer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Der Mieter ist nur zu innereuropäischen Auslandsfahrten mit dem Reisemobil berechtigt. In Ausnahme zu diesem Grundsatz sind Fahrten nach Bulgarien, Grönland, Island, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine sowie auf die Kanarischen Inseln, nach Madeira oder auf die Azoren nicht gestattet. Möchte der Mieter in diese Länder oder in das außereuropäische Ausland fahren, so ist ihm dies nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters gestattet. Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind dem Mieter stets untersagt.

§ 4 Mietpreis, Servicepauschale, Kaution und sonstige Kosten

1. Mietpreis

Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt. Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis, soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung und Verschleißreparaturen abgegolten. In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen. Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.

2. Servicepauschale

Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale erhoben. In der Service-Pauschale sind die gründliche Ein-weisung in die Funktionsweise des Reisemobiles, die Übergabe des Reisemobiles im betriebsbereiten Zustand, die Füllung einer Propangasflasche sowie eine Außenreinigung bei Rückgabe des Reisemobiles enthalten. Die Höhe der anfallenden Servicepauschale kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden.

3. Kaution

Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.

4. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten für den Mieter fallen insbesondere in folgenden Fällen an: Fährt der Mieter mit dem Reisemobil mehr als die im Mietvertrag vereinbarte maximale Kilometerzahl, so werden ihm pro gefahrenen Mehrkilometer 38ct berechnet. Gibt der Mieter dem Vermieter das Reisemobil zurück, ohne vorher das Fahrzeuginnere ausreichend gereinigt zu haben, so berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung des Fahrzeuginneren eine Reinigungspauschale. Das gleiche gilt, wenn der Mieter das Reisemobil zurückgibt, ohne vorher die Toilette und den Fäkaltank ausreichend gereinigt zu haben. Die für die Innenreinigung und die Toiletten-/Fäkaltankreinigung jeweils vom Mieter zu bezahlende Pauschale ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Nachweis, dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Mieter unbenommen. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Reisemobil in voll-betanktem Zustand und muss vom Mieter vollbetankt zurück-gegeben werden. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht vollbetankt zurück, so berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten für das Volltanken des Reisemobiles gemäß aktueller Preisliste. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat. Weitere vom Mieter zu tragende Kosten, insbesondere Gebühren und Entgelte, können sich auch aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben.

§ 5 Buchung und Buchungsänderungen

1. Buchung

Ein Mietvertrag über ein Reisemobil (Buchung) kommt erst und ausschließlich dann zustande, wenn Vermieter und Mieter einen von beiden unterzeichneten Mietvertrag geschlossen haben. Eine Buchung gilt ausschließlich für eine Reisemobilkategorie, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Auf einen bestimmten Grundriss besteht kein Anspruch. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter unter Beibehaltung der vereinbarten Konditionen auf ein gleich- oder höherwertiges Reisemobil umzubuchen. Bietet der Vermieter dem Mieter ein Reisemobil aus einer günstigeren Kategorie an und akzeptiert der Mieter dies, wird eine Mietpreis-differenz zwischen den beiden Reisemobilen erstattet.

2. Buchungsänderungen

Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu,
  • der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt,
  • beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden,
  • der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und
  • der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1. Anzahlung

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter eine Anzahlung auf den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Anzahlung beträgt 20 % des Mietpreises. Der Eingang der Anzahlung des Mieters beim Vermieter hat innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages durch Vermieter und Mieter zu erfolgen.

Bei Überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weiteres hierzu ist in § 7 Ziff. 2 geregelt.

2. Mietpreis

Der vom Mieter geschuldete restliche Mietpreis, die vereinbarte Servicepauschale, sowie weitere nach dem Mietvertrag vom Mieter geschuldete Zahlungen müssen bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugübergabe vollständig beim Vermieter eingehen.

3. Kaution

Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.

4. Zahlungsverzug

Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

§ 7 Rücktritt, Widerruf und Kündigung sowie Stornierungsbedingungen und Folgen der Nichtinanspruchname der Leistung

1. Widerruf und Rücktritt des Mieters

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktritts- und Widerrufsrecht des Mieters gesetzlich für Mietverträge nicht vorgesehen ist. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB u.a. nicht für die Kraftfahrzeugvermietung besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit dem Mieter jedoch im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht tatsächlich zustehen sollte, so bleibt dieses durch diese AGB unberührt.

2. Kündigung des Mietvertrages

Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht von Mieter und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:

  • der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet;
  • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2);
  • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder
  • ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung
  • bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
  • 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
  • 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

3. Stornierungsbedingungen

Der Vermieter räumt dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein. Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,– Euro. Im Übrigen kann er wie folgt stornieren:

  • Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
  • Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
  • Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.

Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn der Mieter diese in Text- oder Schriftform gegenüber dem Vermieter erklärt. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der vom Mieter zu bezahlenden Stornogebühr ist, sofern sie die Mindest-stornogebühr von 200 Euro übersteigt, das Datum des Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter. Der Vermieter hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren, gebucht hat.

4. Nichtinanspruchnahme des Reisemobiles

Nimmt der Mieter das Reisemobil nicht in Anspruch und hat er von seinem Stornierungsrecht nicht wirksam Gebrauch gemacht und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungs-recht des Mieters und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis trotz Nichtinanspruchnahme des Reisemobiles. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Reisemobiles im vereinbarten Mietzeitraum sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 8 Ersatz-Reisemobil

Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist davon auszugehen, dass die Benutzung des Reisemobiles infolge eines Defekts/eines Schadens, den der Mieter nicht zu vertreten hat, unangemessen lange nicht möglich sein wird, so behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein vergleichbares oder größeres Reisemobil zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein entsprechendes Ersatz-Reisemobil innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung, so besteht insoweit kein Recht des Mieters zur Kündigung des Mietvertrages. Entstehen dem Mieter durch das Ersatzfahrzeug höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Reisemobiles als nicht vertragsgemäß ablehnen. Bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatz-Reisemobil aus einer günstigeren Kategorie an und nimmt der Mieter das Angebot an, so wird eine Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Reise-mobilen vom Vermieter erstattet.

§ 9 Obliegenheit des Vermieters, Verhalten bei Unfällen und im Schadensfall

1. Obliegenheiten des Mieters

Das Reisemobil darf nur vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Ewas anderes gilt nur im Notfall. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer über die Geltung den Inhalt der AGB zu informieren. Bevor der Mieter das Reisemobil einem berechtigten Fahrer überlässt, hat er sich zu vergewissern, dass sich dieser in einem fahrtüchtigen Zustand befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Das Reisemobil ist beim Verlassen mit den vorhandenen Vorrichtungen gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere ist es zu verschließen und das Lenkradschloss einzurasten. Die Papiere und Schlüssel für das Reisemobil sind vom Vermieter beim Verlassen des Fahrzeuges mitzuführen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Mieter darf an dem Reisemobil keine technischen und optischen Veränderungen vornehmen. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgenommen werden. Erteilt der Vermieter eine Zustimmung, so ist alleine der Mieter dafür verantwortlich, dass die Mitnahme an sich, aber auch die Art- und Weise des Transportes, sach- und artgerecht sind. Bei der Mitnahme von Personen, insbesondere von Kindern bis 12 Jahren, ist § 21 StVO vom Mieter und dem jeweiligen Fahrer zwingend zu beachten und zu befolgen.

2. Verhalten des Mieters bei Unfällen und im Schadensfalle

Bei Unfällen oder Brand-, Diebstahl- und sonstigen Schäden hat der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei zu rufen und den Vermieter zu verständigen. Bei Unfällen (auch ohne Dritt-Beteiligung) hat sich der Mieter/Fahrer solange am Ort des Unfalls aufzuhalten, bis er seiner Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 142 Strafgesetzbuch-StGB) vollständig nachgekommen ist. Wird die Unfallaufnahme von der Polizei verweigert, so ist dies vom Mieter dem Vermieter in geeigneter Form nachzuweisen. Darüber hinaus hat der Mieter den Vermieter unverzüglich ausführlich schriftlich in Form eines Berichts über den Hergang und die Folgen eines Unfall- bzw. Schadenereignisses zu informieren. Dies gilt auch bei nur geringfügigen Schäden. Der Bericht hat insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Der Mieter ist nicht zur Erteilung von Anerkenntnissen hinsichtlich eines Unfalles/Schadenereignisses gegenüber Dritten berechtigt. Sonstige kleinere Schäden am Reisemobil sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des Reisemobiles mitzuteilen.

§ 10 Übergabe und Rückname des Reisemobiles

Bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles haben Vermieter und Mieter gemeinsam das Fahrzeug und das Zubehör (insbesondere auf Vorhandensein, Beschädigungen, Betriebs-bereitschaft, Betankung und Sauberkeit) zu überprüfen und ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll auszufüllen und zu unterzeichnen, in dem die entsprechenden Feststellungen zu dokumentieren sind. Der Mieter verpflichtet sich, das Reisemobil zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, von innen gereinigt und entsprechend dem bei Übergabe protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station und, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, die in den Geschäftslokalen des Vermieters durch Aushang bekannt gemacht werden, zurückzugeben.

Das Reisemobil wird dem Mieter vollgetankt übergeben und ist vom Mieter vollgetankt an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht vollgetankt zurück, so sind die Kosten für das Volltanken durch den Vermieter vom Mieter zu tragen. Hierbei werden dem Mieter 2,20 € pro Liter in Rechnung gestellt.

Eine Einwegmiete ist nicht möglich.

Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

§ 11 Versicherung des Reisemobiles

Die Versicherung des Reisemobiles entspricht den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB). Die Versicherung beinhaltet eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. € sowie eine entsprechende Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von maximal 1.500 € pro Schadenfall.

§ 12 Mängel und Reparatur

Tritt während der Mietdauer ein Mangel/Schaden am Reisemobil auf, so kann der Mieter Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Reisemobiles während der Mietdauer zu gewährleisten, bis zum Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter nach § 13 für den Schaden haftet. Diese Regelung gilt nicht für Reifenschäden. Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Bei landesspezifischen Gegebenheiten (z.B. Infra-struktur), die die Reparatur verzögern, ist die Frist entsprechend zu verlängern.

§ 13 Haftung, Verjährung

1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. Sind Schäden durch die Versicherung nicht gedeckt so haften der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausschließlich wie folgt:

Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es wurde eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch vertrauen darf.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für Sachen des Mieters, die der Mieter bei Rückgabe des Reisemobiles nicht mitnimmt.

2. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter, insbesondere für die Beschädigung oder den Verlust des Reisemobiles, wie folgt:

Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Reisemobil oder bei dessen Verlust, haftet der Mieter während der vereinbarten Mietdauer pro Schadensfall bis zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt der Versicherung.

Bei vom Mieter vorsätzlich verursachten Schäden gilt die Beschränkung der Haftung auf den vereinbarten Selbstbehalt nicht. In diesem Fall haftet der Mieter in voller Höhe.

Hat der Mieter den Schadensfall während der Mietdauer grob fahrlässig verursacht, so richtet sich die Höhe der Haftung des Mieters bis zur Höhe des Gesamtschadens nach der Schwere des Verschuldens des Mieters.

Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt auch dann nicht, wenn:

  • der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Reisemobil überlassen hat, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt;
  • der Mieter bei einem Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig die Hinzuziehung der Polizei unterlässt,

es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt.

Auch in den vorgenannten Fällen haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber bei grober Fahrlässigkeit in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter.

Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe des Reisemobiles in Verzug, so haftet der Mieter ab Verzugsbeginn gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Bei allen nicht von der Versicherung gedeckten Schäden sowie nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Für Schäden am Reisemobil oder an Dritten durch die mitgeführten Tiere haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr lt. Zusatzinformationen zum Mietvertrag an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.

Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.

§ 14 Datenschutz, -verarbeitung und -nutzung sowie Fahrzeugortung

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und des Fahrers zum Zwecke der Erfüllung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.

Der Vermieter kann diese Daten an Vertragspartner und an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Mietvertrages erforderlich ist.

Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder eines Dritten, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Mieters oder Fahrers am Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

Sofern das Reisemobil mit einem Ortungssystem ausgestattet ist, ist der Vermieter berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles festzustellen und das Reisemobil im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Diese Daten nutzt der Vermieter ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Reisemobiles im Alarmfall.

§ 15 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters oder der vereinbarten Vermietungsstation.

Änderungen der allgemeinen Vermietungsbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich der Vermietungsbedingungen, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingung der Knaus Tabbert GmbH und der „RENT AND TRAVEL“‐Kooperationspartner für die Vermietung von Reisemobilen (AGB); Stand 10/2018

Datenschutz von Rent & Travel übernommen – keine Ahnung, ob das so geht bzw. ob wir das so nehmen dürfen
Google Tags?? Rot markierte Stellen weiß ich nicht, ob wir das haben bzw. erwähnen müssen
Damit kenn ich mich nicht aus und will nicht, dass es dann Probleme gibt, weil ich irgendwas Falsches vorgegeben hab.
Da müsstet Du dich doch besser auskennen?

Wir nehmen Datenschutz ernst

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wenn Sie unsere Webseite besuchen, speichern unsere Webserver standardmäßig die IP Ihres Internet Service Provider, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, die Webseiten, die Sie bei uns besuchen sowie das Datum und die Dauer des Besuches. Diese Informationen sind für die technische Übertragung der Webseiten und den sicheren Serverbetrieb zwingend erforderlich. Eine personalisierte Auswertung dieser Daten erfolgt nicht.

Sofern Sie uns Daten per Kontakt-Formular senden, werden diese Daten im Zuge der Datensicherung auf unseren Servern gespeichert. Ihre Daten werden von uns ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Verantwortliche Stelle:

WoMa – Wohnmobilvermietung
Andreas Mall
Donellusstraße 17a
90518 Altdorf
Telefon: +49 (0)9187 / 1417
E‐Mail: info@woma-bayern.de

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Daten über Ihre Person. Diese beinhalten Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Email Adresse. Sie müssen auch keine personenbezogenen Daten preisgeben um unsere Internetseite besuchen zu können. In einigen Fällen benötigen wir Ihren Namen und Adresse sowie weitere Informationen um Ihnen die gewünschte Dienstleistung anbieten zu können.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass wir Sie auf Wunsch mit Informationsmaterial beliefern bzw. wenn wir Ihre Anfragen beantworten. In diesen Fällen werden wir Sie immer darauf hinweisen. Außerdem speichern wir nur die Daten, die Sie uns automatisch oder freiwillig übermittelt haben.

Wenn Sie einen unserer Services nutzen, sammeln wir in der Regel nur die Daten die notwendig sind um Ihnen unseren Service bieten zu können. Möglicherweise fragen wir Sie nach weiteren Informationen, die aber freiwilliger Natur sind. Wann immer wir personenbezogene Daten verarbeiten, tun wir dies um Ihnen unseren Service anbieten zu können oder um unsere kommerziellen Ziele zu verfolgen.

Automatisch gespeicherte nicht personenbezogene Daten

Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, speichern wir aus administrativen und technischen Gründen bestimmte Informationen. Diese sind: Typ und Version des verwendeten Browsers, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, sowie die IP Adresse.

Diese Daten werden anonymisiert und lediglich für statistische Zwecke bzw. dafür verwendet, unsere Internet- und Onlinedienste zu verbessern. Diese anonymisierten Daten werden – getrennt von personenbezogenen Daten – auf sicheren Systemen gespeichert und können keinen individuellen Personen zugeordnet werden. Das bedeutet, dass Ihre personenbezogenen Daten jederzeit geschützt bleiben.

Cookies

Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen speichern wir möglicherweise Informationen auf Ihrem Computer in Form von Cookies. Cookies sind kleine Dateien die von einem Internetserver an Ihren Browser übertragen und auf dessen Festplatte gespeichert werden. Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von Cookies stellt dabei Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO dar. Lediglich die Internet Protokoll Adresse wird hierbei gespeichert – keine sonstigen personenbezogenen Daten. Diese Information die in den Cookies gespeichert wird erlaubt es, Sie bei dem nächsten Besuch auf unserer Internetseite automatisch wiederzuerkennen, wodurch Ihnen die Nutzung erleichtert wird.

Natürlich können Sie unsere Internetseiten auch besuchen ohne Cookies zu akzeptieren. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Computer beim nächsten Besuch wiedererkannt wird können Sie die Verwendung von Cookies auch ablehnen indem Sie die Einstellungen in Ihrem Browser auf „Cookies ablehnen“ ändern. Die jeweilige Vorgehensweise finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres jeweiligen Browsers. Wenn Sie die Verwendung von Cookies ablehnen, kann es jedoch zu Einschränkungen in der Nutzung mancher Bereiche unserer Internetseiten kommen.

Google Tag Manager

Diese Webseite verwendet Google Tag Manager. Der Tag Manager erfasst keine personenbezogenen Daten. Das Tool sorgt für die Auslösung anderer Tags, die ihrerseits unter Umständen Daten erfassen. Google Tag Manager greift nicht auf diese Daten zu. Wenn auf Domain- oder Cookie-Ebene eine Deaktivierung vorgenommen wurde, bleibt diese für alle Tracking-Tags bestehen, die mit Google Tag Manager implementiert werden. Die Datenschutzhinweise von Google zu diesem Tool finden Sie hier: https://www.google.de/tagmanager/use-policy.html

Typekit

Auf unserer Internetseite werden externe Schriften von Typekit eingesetzt. Typekit ist ein Dienst, der von der Firma Adobe angeboten wird. Die Webfonts werden dabei durch einen Serveraufruf bei Adobe (in den USA) eingebunden. Dabei wird die IP-Adresse des Browsers Ihres Endgerätes von Adobe gespeichert. Genauere Informationen finden Sie in den Datenschutzgrundsätzen von Typekit: http://www.adobe.com/privacy/typekit.html bzw. in der Datenschutzerklärung von Adobe: http://www.adobe.com/de/privacy/cookies.html

Google-Analytics mit Anonymisierungsfunktion

Wir setzen auf unserer Seite Google-Analytics, einen Webanalysedienst der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend „Google“ ein. Google-Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und hierdurch eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.

Die durch diese Cookies erzeugten Informationen, beispielsweise Zeit, Ort und Häufigkeit Ihres Webseiten-Besuchs einschließlich Ihrer IP-Adresse, werden an Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Wir verwenden auf unserer Website Google-Analytics mit dem Zusatz “_gat._anonymizeIp”. Ihre IP-Adresse wird in diesem Fall von Google schon innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt und dadurch anonymisiert.

Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung unserer Seite auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten.

Google wird, nach eigenen Angaben, in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Website vollumfänglich nutzen können.

Des Weiteren bietet Google für die gängigsten Browser ein Deaktivierungs-Add-on an, welches Ihnen mehr Kontrolle darüber gibt, welche Daten von Google zu der von Ihnen aufgerufenen Websites erfasst werden. Das Add-on teilt dem JavaScript (ga.js) von Google Analytics mit, dass keine Informationen zum Website-Besuch an Google Analytics übermittelt werden sollen. Das Deaktivierungs-Add-on für Browser von Google Analytics verhindert aber nicht, dass Informationen an uns oder an andere von uns gegebenenfalls eingesetzte Webanalyse-Services übermittelt werden. Weitere Informationen zur Installation des Browser Add-on erhalten Sie über nachfolgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Wenn Sie unsere Seite über ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) besuchen, müssen Sie stattdessen diesen Link klicken, um das Tracking durch Google Analytics innerhalb dieser Website zukünftig zu unterbinden. Dies ist auch als Alternative zu obigem Browser-Add-On möglich. Durch Klicken des Links wird ein Web Storage in Ihrem Browser gesetzt, das nur für diesen Browser und diese Domain gültig ist. Wenn Sie die Web Storages in diesem Browser löschen, wird auch das Opt-Out-Cookie gelöscht, so dass Sie den Link erneut klicken müssen.

Sofern Sie zugestimmt haben, dass Ihr Web- und App-Browserverlauf von Google mit Ihrem Google-Konto verknüpft wird und Informationen aus ihrem Google-Konto zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden, verwendet Google Ihre Daten zusammen mit Google Analytics-Daten, um Zielgruppenlisten für geräteübergreifendes Remarketing zu erstellen. Dazu werden von Google Analytics zunächst auf unserer Website Ihre Google-authentifizierte ID erfasst, die mit Ihrem Google-Konto verknüpft sind (also personenbezogene Daten). Anschließend wird von Google Analytics Ihre ID vorübergehend mit Ihren Google Analytics-Daten verknüpft, um unsere Zielgruppen zu optimieren.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dies durch entsprechende Einstellungen im Bereich “Mein Konto” Ihres Google-Kontos abstellen.

Google Googleadservices / Google AdWords Conversion Tracking

Diese Webseite verwendet Tools für “Online-Marketing” der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Dies dient dem erkennen, dass ein Besucher über eine Google-Anzeige auf unsere Internetseite gestoßen ist. Google verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die Cookies für das sogenannte “Conversion-Tracking” werden gesetzt, wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Wenn Sie das “Conversion-Tracking” verhindern möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain “googleadservices.com” blockiert werden. Sie können auch Ihr Recht auf Opt-Out wahrnehmen. Falls Sie mehr über diese Methoden erfahren möchten oder wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, damit diese Informationen nicht von Google verwendet werden können, klicken Sie hier: https://www.google.com/settings/u/0/ads/authenticated

Google Doubleclick

Doubleclick by Google ist eine Dienstleistung von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”). Doubleclick by Google verwendet Cookies um Ihnen für Sie relevante Werbeanzeigen zu präsentieren. Dabei wird Ihrem Browser eine pseudonyme Identifikationsnummer (ID) zugeordnet, um zu überprüfen, welche Anzeigen in Ihrem Browser eingeblendet wurden und welche Anzeigen aufgerufen wurden. Die Cookies enthalten keine personenbezogenen Informationen. Die Verwendung der DoubleClick-Cookies ermöglicht Google und seinen Partner-Webseiten lediglich die Schaltung von Anzeigen auf Basis vorheriger Besuche auf unserer oder anderen Webseiten im Internet. Die durch die Cookies erzeugten Informationen werden von Google zur Auswertung an einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert. Google beachtet die Datenschutzbestimmungen des “Privacy Shield”-Abkommens und ist beim “Privacy Shield”-Programm des US-Handelsministeriums registriert. Eine Übertragung der Daten durch Google an Dritte findet nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung statt. Keinesfalls wird Google ihre Daten mit anderen von Google erfassten Daten zusammenbringen.

Durch die Nutzung unserer Webseiten erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google und der zuvor beschriebenen Art und Weise der Datenverarbeitung sowie dem benannten Zweck einverstanden. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Webseiten vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch die Cookies erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseiten bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link unter dem Punkt DoubleClick-Deaktivierungserweiterung verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Alternativ können Sie die Doubleclick-Cookies auch mit diesem Opt-Out deaktivieren.

Facebook Custom Audiences Pixels

Um Besuchern unserer Webseite während ihres Besuchs bei Facebook interessenbezogene Werbeanzeigen zu präsentieren, verwenden wir Custom Audiences Pixel“ der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“). Wir haben dazu auf unserer Website ein Pixel von Facebook implementiert, worüber beim Besuch unserer Webseite eine direkte Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt wird. Dabei wird an den Facebook-Server übermittelt, dass Sie unsere Website besucht haben und Facebook ordnet diese Information Ihrem persönlichen Facebook-Benutzerkonto zu. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie über Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook unter https://www.facebook.com/about/privacy/.

Wenn Sie der beschriebenen Verbindung mit Facebook widersprechen möchten, so können Sie dies durch einen Klick auf diesen Link tun.

Hotjar Webanalyse

Diese Website benutzt Hotjar, ein Analysetool der Hotjar Ltd., Level 2, St Julian’s Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julian’s STJ 1000, Malta. Damit ist es möglich das Nutzungsverhalten (Klicks, Mausbewegungen, Scrollhöhen, etc.) auf unserer Website zu messen und auszuwerten. Die Informationen die dabei durch den „Tracking Code“ und „Cookie“ über Ihren Besuch auf unserer Website generiert werden, werden an die Hotjar Server in Irland übermittelt und dort gespeichert. Durch den Tracking Code werden Informationen gesammelt. Dazu zählen: Die IP-Adresse Ihres Gerätes (gesammelt und abgespeichert in einem anonymisierten Format), Ihre E-Mail-Adresse inklusive Ihres Vor- und Nachnamens, soweit Sie uns diese über unsere Website zur Verfügung gestellt haben, Geographischer Standpunkt (nur Land) sowie Log Daten wie die bezugnehmende Domain, besuchte Seiten, etc. Hotjar nutzt diese Informationen um Ihre Nutzung unserer Website auszuwerten, Berichte der Nutzung zu erstellen, sowie sonstige Dienstleistungen, die die Websitebenutzung und Internetauswertung der Website betreffen. Hotjar benutzt zur Leistungserbringung auch Dienstleistungen von Drittunternehmen, wie beispielsweise Google Analytics und Optimizely. Diese Drittunternehmer können Informationen, die Ihr Browser im Rahmen des Website-Besuches sendet, wie beispielsweise Cookies oder IP-Anfragen, speichern. Für nähere Informationen, wie Google Analytics und Optimizely Daten speichern und verwenden, beachten Sie bitte deren entsprechende Datenschutzerklärungen.Die Datenschutzhinweise von Hotjar finden Sie hier: https://www.hotjar.com/privacy. Sie können die Erfassung der Daten durch Hotjar verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken und die dortigen Instruktionen befolgen: Hotjar Opt-out

Ihre Einstellungen:

Das Tracking auf dieser Seite ist zur Zeit: Aktiv.

Mit dieser zentralen Funktion deaktivieren Sie das gesamte Tracking für folgende Dienste: Google Analytics, Google AdWords, Google Doubleclick, Facebook Custom Audiences Pixels

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Sicherheit

Wir haben technische und administrative Sicherheitsvorkehrungen getroffen um Ihre personenbezogenen Daten gegen Verlust, Zerstörung, Manipulation und unautorisierten Zugriff zu schützen. All unsere Mitarbeiter sowie für uns tätige Dienstleister sind auf die gültigen Datenschutzgesetze verpflichtet.

Wann immer wir personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten werden diese verschlüsselt bevor sie übertragen werden. Das heißt, dass Ihre Daten nicht von Dritten missbraucht werden können. Unsere Sicherheitsvorkehrungen unterliegen dabei einem ständigen Verbesserungsprozess und unsere Datenschutzerklärungen werden ständig überarbeitet. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt.

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Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie sich informieren möchten welche personenbezogenen Daten wir über Sie speichern bzw. wenn Sie diese berichtigen oder löschen lassen wollen. Desweiteren haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

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